Aufgrund erneut steigender Infektionszahlen in der Region sind wir dazu verpflichtet, folgende Regel durchzusetzen:
Ab Montag, dem 2. August darf die Sporthalle ausschließlich von Personen betreten werden, die entweder
1. ein gültiges, negatives Corona-Testergebnis einer offiziellen Teststelle, oder
2. einen bestehenden, vollständigen Impfschutz
nachweisen können. Der Nachweis kann entweder über ein digitales Zertifikat, oder durch Vorlage eures Impfpasses, bzw. eines Ausdruckes über das Testergebnis erfolgen.
Falls Ihr bereits mit dem Coronavirus infiziert wart und inzwischen genesen und einfach geimpft seid, schaut euch diese Anleitung an, um zu erfahren, wie Ihr ein digitales Zertifikat erhaltet.
Bitte denkt nach wie vor daran, innerhalb des Flures, sowie in den Umkleiden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.